Landgericht Leipzig verurteilt Vermittlerin von PIM-Gold
Pilotverfahren gewonnen
Landgericht Leipzig verurteilt Vermittlerin von PIM- Gold
LG Leipzig vom 22.10.2010 – 04 O 3233/19
Unsere Rechtsanwaltskanzlei konnte einen großen Erfolg für von uns vertretene Anleger erzielen, die Produkte der PIM- Gold- GmbH gekauft hatten.
Die Inhaberin des Goldhauses in Leipzig, die die Produkte der inzwischen insolventen PIM- Gold GmbH im großen Stil vermittelt hat, wurde zum Schadensersatz in voller Höhe der Anlagesumme verurteilt.
Das Gericht stellte fest, dass die Vermittlerin ihre Pflichten aus dem zugrundeliegenden Anlagevermittlungsvertrag verletzt hat. Sie hätte darauf hinweisen müssen, dass der Erwerb von Stückelungen von Goldbarren von 1 Gramm weitaus ungünstiger ist, als der Erwerb von größere Goldmengen.
Weiterhin hätte sie die Anleger darauf hinweisen müssen, dass die Anleger nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übereignung einer entsprechenden Goldmenge erwarben, obwohl mit den Auftragsformurlaren der Eindruck erweckt wurde, die Anleger würden tatsächlich Eigentum an physischen Goldbarren erwerben. Schließlich hätte die Inhaberin des Goldhauses als Vermittlerin der Goldkaufverträge darauf hinweisen müssen, dass im Falle der Insolvenz der Anlagegesellschaft das von den Anlagern erworbene Sicherungseigentum keinen ausreichenden Insolvenzschutz bietet.
Das Urteil als PDF-Download hier.